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Regelwerk im Breitensport(wettbewerb)



 Breitensport und D-Klasse

Der Sportausschuss (SAS 1/2008) und der Ausschuss für Freizeit-, Breiten- und Gesundheitssport) haben folgenden Beschluss zur Verzahnung von Breitensport und Leistungssport gefasst:

1.     Paare der D-Klasse dürfen an Breitensport-Wettbewerben teilnehmen.
2.     Paare aus dem Breitensport dürfen in der D-Klasse ihrer Altersgruppe mittanzen.
3.     Sie erhalten dazu auf Antrag ihres Vereins eine Startkarte von ihrem Landesverband
        (Kosten nach Bestimmung des LTV)
        Form der Startkarten mit Geburtsdaten bundeseinheitlich
4.     Die mittanzenden Breitensportpaare werden bzgl. Aufstiegspunkten und -platzierungen wie
        D-Paare behandelt.
5.     Wenn die Startkarte in ein Startbuch umgetauscht wird, werden die erreichten Aufstiegspunkte
        und – platzierungen nach Wahlmöglichkeit des Paares anerkannt.
6.     Mit der Startkarte ist kein Aufstieg in die C-Klasse möglich.
7.     Mit der Startkarte ist keine Teilnahme an den Landesmeisterschaften möglich.
8.     Die Startkarte ist paargebunden, es gibt keine Doppelpartnerschaften.
9.     Die Paare mit Startkarte unterwerfen sich den Regularien der D-Klasse,
        auch hinsichtlich Schrittbegrenzung und Kleiderordnung.
10.   Mit der Startkarte darf bis zum Aufstieg in die C-Klasse getanzt werden.
11.   Platzierungen, die mit der Startkarte erzielt wurden, werden für das DTA nur angerechnet,
        wenn die Startkarte in ein Startbuch umgewandelt wird.

Diese Regelungen gelten ab 1. Januar 2009.



Regelwerke im Breitensport

Leitbild des Breiten-/Freizeit- und Gesundheitssports im DTV
Breitensportwettbewerbe im DTV
Das Lizenzwesen im Breitensport Tanzen (pdf-Format)


Leitbild des Breiten-/Freizeit- und Gesundheitssports im DTV

Leitbild des Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssports im Deutschen Tanzsportverband

Historie

Der Deutsche Sportbund (DSB) nahm 1976 eine „Freizeitpolitische Konzeption“ in Angriff und rückte damit den Freizeitsport ins Rampenlicht. In den meisten Bundesländern wurden Pläne zur Förderung des Freizeitsportes verabschiedet. Der DSB sprach die Erwartung aus, dass die Spitzenfachverbände den Leistungsport auf dem Fundament des Freizeit- und Breitensports begründen.

Der Deutsche Tanzsportverband (DTV) reagierte im Jahre 1981, indem er die Landesverbände aufrief, “Beauftragte für Breiten- und Freizeitsport“ zu berufen und gründete gleichzeitig den Ausschuss für Breiten- und Freizeitsport . Dieser formulierte eine allgemeingültige Breitensport - Ordnung und fungiert seither als eine ständige Einrichtung mit Beratungsfunktion für den Hauptausschuss des DTV. Ihm gehören die (gewählten) Beauftragten der Landesverbände an.

Die besondere Bedeutung dieses Ausschusses liest sich daran ab, dass einer der Vizepräsidenten des Deutschen Tanzsportverbandes als Vorsitzender diesen Ausschuss leitet. Er wird von zwei durch den Ausschuss gewählte Mitglieder als Stellvertreter in der Arbeit unterstützt.

Gegenwart und Anspruch

Angepasst an die Forderungen des modernen Zeitgeistes hat der DTV dem Ausschuss, der sich mit den Sporttreibenden befasst, die nicht im Leistungssport angesiedelt werden können, einen zeitgemäßen Namen gegeben : “Ausschuss für Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssport“. Damit bekennt sich der DTV zu seiner Verantwortung für nicht Leistungssport treibende Mitglieder des Verbandes.

Im Breitensport sieht der DTV einen wettkampfgebundenen und wettkampfungebundenen Sport, der es seinen Mitgliedern möglich machen soll, Tanzen als eine Erweiterung jeder Art persönlich gewünschter Aktivität zu betreiben, die geprägt ist von Spaß an der Bewegung und Fürsorge für die Gesundheit und die dem sich ständig ändernden Lebensstil angeglichen werden kann. Erklärtes Ziel ist es, dass mit zunehmender Teilnahme an differenzierten breitensportlichen Angeboten sich die Lebensqualität in den Bereichen von Leistung, Gesundheit, Wohlbefinden, Gemeinschaft und Geselligkeit sowie sozialer Integration, Erlebnisvielfalt und Bewegungsfreude für Tanzinteressierte und –begeisterte immer weiter verbessern soll.

Freizeitsport will der DTV verstehen als “Spaßsport“ und “Freizeitspaß“, als “expressives Sportmodell“, als “alltagskultureller oder soziokulturell orientierter Sport“, möglich für alters-, geschlechts- und leistungsheterogene Gruppen, wobei die Regeln für Übungs-, Spiel- und Bewegungsformen den persönlichen Leistungsansprüchen angepasst werden können. Der hohe Grad der Selbstbestimmung ist ein Zeichen für den gestiegenen Anspruch, der an den Freizeitsport gestellt wird, der aber auch im Breitensport seine Berechtigung hat.

Tanzen als Gesundheitssport gilt als Oberbegriff für alle nur denkbaren Gruppen und Altersstufen, die als präventive Maßnahme Bewegung und soziale Interaktion fördern. Tanzen als Gesundheitssport dient aber auch der Wiederherstellung körperlicher Bewegungsfähigkeit, der Stabilisierung körperlichen und seelischen Wohlbefindens und erfüllt alle Kriterien, die in der Rehabilitation gefordert werden.

Das regelmäßige Üben und Trainieren der körperlichen Eigenschaften Ausdauer und Beweglichkeit hat einen hohen Stellenwert besonders für ältere Menschen. Tanzsport ist - gerade auch im Hinblick auf eine gemeinsame Trainingsmöglichkeit - hierfür besonders geeignet.

Tanzsport leistet auch, im Sinne von Gedächnistraining, einen Beitrag zur Verbesserung der Gehirntätigkeit und bekämpft oder verzögert Demenzerkrankungen.

Im Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssport wird die Forderung des DSB nach “Sport für alle“ erfüllt. Die Vielfalt des Tanzens als Breiten-, Freizeitsport und Gesundheitssport wird mit zeitgemäßen Angeboten gestärkt und mündet in der Zielsetzung, alle Tanzsporttreibenden in den Deutschen Tanzsportverband aufzunehmen und zu betreuen.

Die wachsende Bedeutung von Sport und Bewegung als Teil des Gesundheitswesens stellt den Vereinssport vor neue und große Herausforderungen. Prävention und Rehabilitation durch Sport werden zu einem zentralen Leitmotiv im Vereinssport. Auch Tanzsportvereine müssen auf diesem Gebiet Kompetenz erwerben und die Qualität ihrer Angebote weiterentwickeln. Die Aus- und Fortbildung von Übungsleitern und Trainern auf diesem Gebiet wird ausdrücklich unterstützt, die Zusammenarbeit der Sportvereine mit Ärzten und Krankenkassen soll gefördert werden.

Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssport ist somit eine wesentliche Aufgabe der Vereine . Der Erwerb des “Deutschen Tanzsport Abzeichens“ (DTSA) ist ein besonders geeignetes Mittel zum Nachweis der Leistungsfähigkeit im Allgemeinen, nicht ausschließlich als Dokumentation zielgerichteter Breitensport - Aktivitäten aus verschiedenen Blickwinkeln und mit vielfältiger Motivation.

Die Förderung von DTSA-Abnahmen ist deshalb eine wichtige Zielsetzung in den Vereinen.

Das System des deutschen Tanzsports entspricht dem Leitbild des DSB und bietet für alle sozialen Schichten und Gruppierungen sowie Altersklassen der multikulturellen Bevölkerung unseres Landes ein breit gefächertes tanzsportliches Angebot.

Die demographische Entwicklung fordert insbesondere auch die Tanzsportvereine heraus, für unterschiedliche Altersgruppen der Senioren gezielte Angebote im Tanzsport zu entwickeln. Dies dient zugleich der Mitgliedergewinnung.

Eine breit angelegte Kinder- und Jugendarbeit realisiert wichtige Erziehungsziele und setzt Zeichen für sinnvolle Freizeitgestaltung. Wir holen die Kinder und Jugendlichen von der Straße und bieten ihnen Betätigungsfelder zur Entwicklung der eigenen Persönlichkeit aber auch zum Heranreifen als Staatsbürger.

Ein wesentliches Element des Tanzsportes ist das Entwickeln sozialer Fähigkeiten und Fertigkeiten auf der Basis gegenseitigen Verstehens und dies sowohl als Paar als auch in der Dynamik der verschiedensten Gruppen.

Drogen haben keinen Platz im Tanzsport!

Der Deutsche Tanzsport bekennt sich zu religiöser und weltanschaulicher Toleranz sowie zur Achtung sexueller Identität. Die Integration ausländischer Mitbürger ist tägliche Praxis in vielen Vereinen, somit werden Rassismus und weltanschauliche Irrwege weitgehend ausgeschlossen.

Berlin, den 17.04.05
Franz Allert
Heike Merten
Alfons Goebel


Breitensportwettbewerbe im DTV

(Veröffentlicht im Tanzspiegel Mai 1996, S. 50)

I. Grundlagen

1.    Breitensportwettbewerbe sind solche Wettbewerbe, die nicht nach den Bestimmungen der
       Turnier- und Sportordnung des Deutschen Tanzsportverbandes e.V. durchgeführt werden.
       Es gilt das Breitensportkonzept des Deutschen Tanzsportverbandes.
1.1  Für Breitensportwettbewerbe und ihre Durchführung sind die Landestanzsportverbände zuständig.
1.2  Breitensportwettbewerbe sind anmeldepflichtig.

2.    Für Breitensportwettbewerbe in diesem Sinne gilt folgendes:
2.1  Wettbewerbe ohne Publikumstanz
       Für Wettbewerbe im vorstehenden Sinne gelten die GEMA-Vereinbarungen des jeweils
       gültigen DSB-Rahmenvertrages.
2.2  Es dürfen Lizenzträger des DTV als Turnierleiter und Wertungsrichter gemäß Abschnitt D 1.1
       der TSO eingesetzt werden.
2.3  Termine und Berichte zu diesen Wettbewerben können im Verbandsorgan des DTV
       (Tanzspiegel) und / oder in den regionalen Ausgaben veröffentlicht werden.
2.4  Es besteht Sportversicherungsschutz für Teilnehmer an Breitensportwettbewerben, sofern
       die Meldung über einen Verein erfolgt. Der meldende Verein muß über den jeweils
       zuständigen Landestanzsportverband Mitglied in einem Landessportbund sein.

II. Verbindliche Vorgaben

1.     In Abgrenzung zu den Regelungen des Deutschen Tanzsportverbandes für
        Leistungssportwettbewerbe nach den Bestimmungen der Turnier- und Sportordnung sind
        bei Breitensportwettbewerben Meisterschaften gleich welcher Art ausgeschlossen.
2.     Allen Paaren ist Gelegenheit zu geben, gleich oft tanzen können.
3.     Es ist nur Tageskleidung zulässig.
4.     Startkarten, Startpässe o. ä. sind für den Bereich des Breitensports unzulässig.
5.     Ausschreibungen und Einladungen müssen präzise Angaben enthalten über den
        Teilnehmerkreis, die Art der Wertung, die Anzahl der Durchgänge und den zeitlichen Rahmen.

III. Empfehlungen

1.     Mannschaftswettbewerbe
1.1   Breitensportwettbewerbe sind in der Regel Mannschaftswettbewerbe.
1.2   Es sollten in einer Mannschaft mehr Paare tanzen können, als zum Gesamtergebnis
        herangezogen werden (Streichresultate).
1.3   Außer den 10 Turniertänzen können auch andere Tänze und Tanzformen mit aufgenommen
        werden (z.B. Partytänze, Alte Tänze, Squaredance, New Vogue, u.a.).

2.     Einzelwettbewerbe
        Einzelwettbewerbe können von den Landestanzsportverbänden bis auf weiteres
        ausnahmsweise genehmigt werden (s. entsprechenden Beschluß des Verbandstages DTV
        von 1988). Dabei sind die Grundlagen und verbindlichen Vorgaben für Breitensportwettbewerbe
        entsprechend einzuhalten sowie die Empfehlungen zur Ergebnisermittlung zu beachten.

3.     Ergebnisermittlung
3.1   Es sollten möglichst Wertungsrichter mit Erfahrung im Breitensport eingesetzt werden.
3.2   Paare mit gleichen Leistungen erhalten die gleiche Wertung (Ziffernwertung);
        Bewährt hat sich die Bewertung mit den Ziffern 1, 1½ , 2, 2½ , 3.3.3 Eine offene bzw.
        geschlossene Auswahl- und / oder Platzwertung sollte nicht erfolgen. Ebenso sollten
        Einzelwertungen und Plazierungen einzelner Paare nicht öffentlich bekanntgegeben werden.

IV. Formationswettbewerbe

Die vorstehenden Grundlagen, verbindliche Vorgaben und Empfehlungen gelten sinngemäß auch für Formationswettbewerbe.