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Regelwerk im Breitensport(wettbewerb) Breitensport und D-Klasse
Der Sportausschuss (SAS 1/2008) und der Ausschuss
für Freizeit-, Breiten- und Gesundheitssport) haben folgenden Beschluss
zur Verzahnung von Breitensport und Leistungssport gefasst:
1. Paare der D-Klasse dürfen an Breitensport-Wettbewerben teilnehmen. 2. Paare aus dem Breitensport dürfen in der D-Klasse ihrer Altersgruppe mittanzen. 3. Sie erhalten dazu auf Antrag ihres Vereins eine Startkarte von ihrem Landesverband (Kosten nach Bestimmung des LTV) Form der Startkarten mit Geburtsdaten bundeseinheitlich 4. Die mittanzenden Breitensportpaare werden bzgl. Aufstiegspunkten und -platzierungen wie D-Paare behandelt. 5.
Wenn die Startkarte in ein Startbuch umgetauscht wird, werden die
erreichten Aufstiegspunkte und – platzierungen nach Wahlmöglichkeit des
Paares anerkannt. 6. Mit der Startkarte ist kein Aufstieg in die C-Klasse möglich. 7. Mit der Startkarte ist keine Teilnahme an den Landesmeisterschaften möglich. 8. Die Startkarte ist paargebunden, es gibt keine Doppelpartnerschaften. 9.
Die Paare mit Startkarte unterwerfen sich den Regularien der D-Klasse,
auch hinsichtlich Schrittbegrenzung und Kleiderordnung. 10. Mit der Startkarte darf bis zum Aufstieg in die C-Klasse getanzt werden. 11.
Platzierungen, die mit der Startkarte erzielt wurden, werden für das
DTA nur angerechnet, wenn die Startkarte in ein Startbuch umgewandelt
wird.
Diese Regelungen gelten ab 1. Januar 2009.
Regelwerke im Breitensport
Leitbild des Breiten-/Freizeit- und Gesundheitssports im DTV
Breitensportwettbewerbe im DTV
Das Lizenzwesen im Breitensport Tanzen (pdf-Format)
Leitbild des Breiten-/Freizeit- und Gesundheitssports im DTV
Leitbild des Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssports im Deutschen Tanzsportverband
Historie
Der Deutsche Sportbund (DSB) nahm 1976 eine „Freizeitpolitische
Konzeption“ in Angriff und rückte damit den Freizeitsport ins
Rampenlicht. In den meisten Bundesländern wurden Pläne zur Förderung
des Freizeitsportes verabschiedet. Der DSB sprach die Erwartung aus,
dass die Spitzenfachverbände den Leistungsport auf dem Fundament des
Freizeit- und Breitensports begründen.
Der Deutsche Tanzsportverband (DTV) reagierte im Jahre 1981, indem er
die Landesverbände aufrief, “Beauftragte für Breiten- und
Freizeitsport“ zu berufen und gründete gleichzeitig den Ausschuss für
Breiten- und Freizeitsport . Dieser formulierte eine allgemeingültige
Breitensport - Ordnung und fungiert seither als eine ständige
Einrichtung mit Beratungsfunktion für den Hauptausschuss des DTV. Ihm
gehören die (gewählten) Beauftragten der Landesverbände an.
Die besondere Bedeutung dieses Ausschusses liest sich daran ab, dass
einer der Vizepräsidenten des Deutschen Tanzsportverbandes als
Vorsitzender diesen Ausschuss leitet. Er wird von zwei durch den
Ausschuss gewählte Mitglieder als Stellvertreter in der Arbeit
unterstützt.
Gegenwart und Anspruch
Angepasst an die Forderungen des modernen Zeitgeistes hat der DTV dem
Ausschuss, der sich mit den Sporttreibenden befasst, die nicht im
Leistungssport angesiedelt werden können, einen zeitgemäßen Namen
gegeben : “Ausschuss für Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssport“.
Damit bekennt sich der DTV zu seiner Verantwortung für nicht
Leistungssport treibende Mitglieder des Verbandes.
Im
Breitensport sieht der DTV einen wettkampfgebundenen und
wettkampfungebundenen Sport, der es seinen Mitgliedern möglich machen
soll, Tanzen als eine Erweiterung jeder Art persönlich gewünschter
Aktivität zu betreiben, die geprägt ist von Spaß an der Bewegung und
Fürsorge für die Gesundheit und die dem sich ständig ändernden
Lebensstil angeglichen werden kann. Erklärtes Ziel ist es, dass mit
zunehmender Teilnahme an differenzierten breitensportlichen Angeboten
sich die Lebensqualität in den Bereichen von Leistung, Gesundheit,
Wohlbefinden, Gemeinschaft und Geselligkeit sowie sozialer Integration,
Erlebnisvielfalt und Bewegungsfreude für Tanzinteressierte und
–begeisterte immer weiter verbessern soll.
Freizeitsport will der DTV verstehen als “Spaßsport“ und
“Freizeitspaß“, als “expressives Sportmodell“, als “alltagskultureller
oder soziokulturell orientierter Sport“, möglich für alters-,
geschlechts- und leistungsheterogene Gruppen, wobei die Regeln für
Übungs-, Spiel- und Bewegungsformen den persönlichen
Leistungsansprüchen angepasst werden können. Der hohe Grad der
Selbstbestimmung ist ein Zeichen für den gestiegenen Anspruch, der an
den Freizeitsport gestellt wird, der aber auch im Breitensport seine
Berechtigung hat.
Tanzen als Gesundheitssport gilt als Oberbegriff für alle nur denkbaren
Gruppen und Altersstufen, die als präventive Maßnahme Bewegung und
soziale Interaktion fördern. Tanzen als Gesundheitssport dient aber
auch der Wiederherstellung körperlicher Bewegungsfähigkeit, der
Stabilisierung körperlichen und seelischen Wohlbefindens und erfüllt
alle Kriterien, die in der Rehabilitation gefordert werden.
Das regelmäßige Üben und Trainieren der körperlichen Eigenschaften
Ausdauer und Beweglichkeit hat einen hohen Stellenwert besonders für
ältere Menschen. Tanzsport ist - gerade auch im Hinblick auf eine
gemeinsame Trainingsmöglichkeit - hierfür besonders geeignet.
Tanzsport leistet auch, im Sinne von Gedächnistraining, einen Beitrag
zur Verbesserung der Gehirntätigkeit und bekämpft oder verzögert
Demenzerkrankungen.
Im Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssport wird die Forderung des DSB
nach “Sport für alle“ erfüllt. Die Vielfalt des Tanzens als Breiten-,
Freizeitsport und Gesundheitssport wird mit zeitgemäßen Angeboten
gestärkt und mündet in der Zielsetzung, alle Tanzsporttreibenden in den
Deutschen Tanzsportverband aufzunehmen und zu betreuen.
Die wachsende Bedeutung von Sport und Bewegung als Teil des
Gesundheitswesens stellt den Vereinssport vor neue und große
Herausforderungen. Prävention und Rehabilitation durch Sport werden zu
einem zentralen Leitmotiv im Vereinssport. Auch Tanzsportvereine müssen
auf diesem Gebiet Kompetenz erwerben und die Qualität ihrer Angebote
weiterentwickeln. Die Aus- und Fortbildung von Übungsleitern und
Trainern auf diesem Gebiet wird ausdrücklich unterstützt, die
Zusammenarbeit der Sportvereine mit Ärzten und Krankenkassen soll
gefördert werden.
Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssport ist somit eine wesentliche
Aufgabe der Vereine . Der Erwerb des “Deutschen Tanzsport Abzeichens“
(DTSA) ist ein besonders geeignetes Mittel zum Nachweis der
Leistungsfähigkeit im Allgemeinen, nicht ausschließlich als
Dokumentation zielgerichteter Breitensport - Aktivitäten aus
verschiedenen Blickwinkeln und mit vielfältiger Motivation.
Die Förderung von DTSA-Abnahmen ist deshalb eine wichtige Zielsetzung in den Vereinen.
Das System des deutschen Tanzsports entspricht dem Leitbild des DSB und
bietet für alle sozialen Schichten und Gruppierungen sowie
Altersklassen der multikulturellen Bevölkerung unseres Landes ein breit
gefächertes tanzsportliches Angebot.
Die demographische Entwicklung fordert insbesondere auch die
Tanzsportvereine heraus, für unterschiedliche Altersgruppen der
Senioren gezielte Angebote im Tanzsport zu entwickeln. Dies dient
zugleich der Mitgliedergewinnung.
Eine breit angelegte Kinder- und Jugendarbeit realisiert wichtige
Erziehungsziele und setzt Zeichen für sinnvolle Freizeitgestaltung. Wir
holen die Kinder und Jugendlichen von der Straße und bieten ihnen
Betätigungsfelder zur Entwicklung der eigenen Persönlichkeit aber auch
zum Heranreifen als Staatsbürger.
Ein wesentliches Element des Tanzsportes ist das Entwickeln sozialer
Fähigkeiten und Fertigkeiten auf der Basis gegenseitigen Verstehens und
dies sowohl als Paar als auch in der Dynamik der verschiedensten
Gruppen.
Drogen haben keinen Platz im Tanzsport!
Der Deutsche Tanzsport bekennt sich zu religiöser und weltanschaulicher
Toleranz sowie zur Achtung sexueller Identität. Die Integration
ausländischer Mitbürger ist tägliche Praxis in vielen Vereinen, somit
werden Rassismus und weltanschauliche Irrwege weitgehend
ausgeschlossen.
Berlin, den 17.04.05
Franz Allert
Heike Merten
Alfons Goebel
Breitensportwettbewerbe im DTV
(Veröffentlicht im Tanzspiegel Mai 1996, S. 50)
I. Grundlagen
1. Breitensportwettbewerbe sind solche Wettbewerbe, die nicht nach den
Bestimmungen der Turnier- und Sportordnung des Deutschen
Tanzsportverbandes e.V. durchgeführt werden. Es gilt das
Breitensportkonzept des Deutschen Tanzsportverbandes.
1.1 Für Breitensportwettbewerbe und ihre Durchführung sind die Landestanzsportverbände zuständig.
1.2 Breitensportwettbewerbe sind anmeldepflichtig.
2. Für Breitensportwettbewerbe in diesem Sinne gilt folgendes:
2.1 Wettbewerbe ohne Publikumstanz
Für Wettbewerbe im vorstehenden Sinne gelten die GEMA-Vereinbarungen des jeweils gültigen DSB-Rahmenvertrages.
2.2 Es dürfen Lizenzträger des DTV als Turnierleiter und Wertungsrichter gemäß Abschnitt D 1.1 der TSO eingesetzt werden.
2.3 Termine und Berichte zu diesen Wettbewerben können im Verbandsorgan
des DTV (Tanzspiegel) und / oder in den regionalen Ausgaben
veröffentlicht werden.
2.4 Es besteht Sportversicherungsschutz für Teilnehmer an
Breitensportwettbewerben, sofern die Meldung über einen Verein erfolgt.
Der meldende Verein muß über den jeweils zuständigen Landestanzsportverband Mitglied in einem Landessportbund sein.
II. Verbindliche Vorgaben
1. In Abgrenzung zu den Regelungen des Deutschen Tanzsportverbandes für Leistungssportwettbewerbe nach den Bestimmungen der Turnier- und
Sportordnung sind bei Breitensportwettbewerben Meisterschaften gleich
welcher Art ausgeschlossen.
2. Allen Paaren ist Gelegenheit zu geben, gleich oft tanzen können.
3. Es ist nur Tageskleidung zulässig.
4. Startkarten, Startpässe o. ä. sind für den Bereich des Breitensports unzulässig.
5. Ausschreibungen und Einladungen müssen präzise Angaben enthalten
über den Teilnehmerkreis, die Art der Wertung, die Anzahl der
Durchgänge und den zeitlichen Rahmen.
III. Empfehlungen
1. Mannschaftswettbewerbe
1.1 Breitensportwettbewerbe sind in der Regel Mannschaftswettbewerbe.
1.2 Es sollten in einer Mannschaft mehr Paare tanzen können, als zum Gesamtergebnis herangezogen werden (Streichresultate).
1.3 Außer den 10 Turniertänzen können auch andere Tänze und Tanzformen
mit aufgenommen werden (z.B. Partytänze, Alte Tänze, Squaredance, New
Vogue, u.a.).
2. Einzelwettbewerbe
Einzelwettbewerbe können von den Landestanzsportverbänden bis auf
weiteres ausnahmsweise genehmigt werden (s. entsprechenden Beschluß des
Verbandstages DTV von 1988). Dabei sind die Grundlagen und
verbindlichen Vorgaben für Breitensportwettbewerbe entsprechend
einzuhalten sowie die Empfehlungen zur Ergebnisermittlung zu beachten.
3. Ergebnisermittlung
3.1 Es sollten möglichst Wertungsrichter mit Erfahrung im Breitensport eingesetzt werden.
3.2 Paare mit gleichen Leistungen erhalten die gleiche Wertung
(Ziffernwertung); Bewährt hat sich die Bewertung mit den Ziffern 1, 1½
, 2, 2½ , 3.3.3 Eine offene bzw. geschlossene Auswahl- und / oder
Platzwertung sollte nicht erfolgen. Ebenso sollten Einzelwertungen und
Plazierungen einzelner Paare nicht öffentlich bekanntgegeben werden.
IV. Formationswettbewerbe
Die vorstehenden Grundlagen, verbindliche Vorgaben und Empfehlungen gelten sinngemäß auch für Formationswettbewerbe.
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