Allgemeine Breitensportordnung
Tanzen als Breitensport ist Freizeitsport, der auch als Breitensport-Wettbewerb (BSW) ausgeübt werden kann. Die Bezeichnung Breitensport-Turnier ist unrichtig. Für den Breitensport im Bereich des LTVS sind folgende Richtlinien verbindlich:
1. Neben der Breitensportordnung des LTVS gelten die Richtlinien des DTV für den Breitensport.
2. Breitensport-Wettbewerbe
sind Wettbewerbe, die nicht nach den Bestimmungen der
Wettbewerbs-ordnungen innerhalb des DTV (wie z.B. der Turnier- und
Sportordnung)
durchgeführt werden. Alle Breitensport-Wettbewerbe sind
beim Beauftragten für
Breitensport-Wettbewerbe auf den vorgegebenen
Anmeldeformularen in 3-facher Ausfertigung
anzumelden, wobei
Teilnehmerkreis, Art der Wertung (wie Einzel oder Mannschaft), Tänze
und
Rundenabwicklung erkennbar sein müssen. Werden
Breitensport-Wettbewerbe im Rahmen von
Turnieren ausgetragen, sind sie
mit der Turnieranmeldung dem Landessportwart mitzuteilen.
Für Meldung
und Information gelten die für Turnieranmeldung festgesetzten Termine
(3 Monate vor dem Veranstaltungsmonat).
3. Nur
nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Genehmigung sind die
Breitensport-Wettbewerbe
GEMA-frei entsprechend der Vereinbarung
zwischen DTV und GEMA über Breitensport-
Wettbewerbe. Nur dann können im
Organ des DTV die Termine und Ausschreibungen
veröffentlicht werden.
4. An
Breitensport-Wettbewerben sind Personen/Paare teilnahmeberechtigt, die
nicht als
Trainer/Übungsleiter ausgebildet/tätig sind und die in der
betreffenden Disziplin noch kein Turnier
getanzt haben. Turnierkleidung
ist nicht zugelassen. Zusätzliche Einschränkungen sind zulässig
und in
der Wettbewerbsanmeldung zu deklarieren.
5. Breitensport-Wettbewerbe
können in allen Tänzen und Tanzformen, als Mannschafts-,
Formations-oder Einzelwettbewerb mit Einzeltanz- oder zusammenfassender
Wertung, offen
ausgeschrieben oder auf Einladung, durchgeführt werden.
Die Durchführungs-Modalitäten sind
so festzulegen, dass jeder
Teilnehmer mindestens zwei Runden tanzen kann.
6. Den
Veranstaltern ist freigestellt, ob sie so wie bei Turnieren werten oder
Paare mit gleichen
Leistungen mit gleichen Ziffern bewerten und Paare
mit gleicher Ziffernsumme auf gleiche Plätze
setzen. Es gibt keine
Vorgaben, ob Bewertungen offen oder verdeckt angezeigt werden. Es gibt
keine Startkarten, Startpässe oder ähnliche Unterlagen und damit auch
keine Eintragungen nach
einem Breitensport-Wettbewerb.
7. Bei
Breitensport-Wettbewerben können bei der Leitung und Bewertung
Lizenzträger des DTV
sowie „befähigte Personen" (Trainer, Übungsleiter,
ehemalige und aktive Tänzer/innen ab
B-Klasse) eingesetzt werden. Aus
einem Verein darf nur weniger als die Hälfte der bewertenden
Personen
stammen.
8. Die
ausrichtenden Vereine senden nach Beendigung des Wettbewerbes ein
aktualisiertes
Programm mit eingetragenen Ergebnissen an den
Beauftragten des LTVS für Breitensport-
Wettbewerbe.
9. Vereinsinterne Veranstaltungen sind frei von Richtlinien.
10. Breitensport-Wettbewerbe dürfen nicht als Meisterschaften ausgeschrieben und genehmigt
werden.
11. Breitensportlern ist es gestattet, im Rahmen von Schautanzveranstaltungen ihrer Vereine als
Gruppe teilzunehmen.
12. Beschlüsse auf dem Gebiet des Breitensports im DTV können Bestimmungen der
LTVS-Ordnung modifizieren oder außer Kraft setzen.